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Denkmalschutz, Photovoltaik und Mieterstrom: Nachhaltige Energieversorgung für historische Gebäude
Veröffentlicht
19.12.2024
Autor
Louisa Knoll
Die Integration von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist ein vielschichtiges Thema, das unter anderem ökologische, ästhetische und kulturelle Aspekte miteinander verbindet. Angesichts der drängenden Herausforderungen von Klimaschutz und Energiewende spielt die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere von Solarstrom, eine entscheidende Rolle.
Im Jahr 2023 erlebte Deutschland einen regelrechten Solarboom: Mit einer neu installierten Solarleistung von 14,1 Gigawatt wurde fast doppelt so viel Kapazität geschaffen wie im Jahr zuvor. Dadurch stieg die Gesamtleistung auf 81,7 Gigawatt an. Im dritten Quartal 2024 wurde ein weiterer Meilenstein erreicht, als die erneuerbaren Energien einen Rekordanteil von 63,4 % am deutschen Strommix erreichten. Dies markiert einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Energieversorgung.
Photovoltaik auf Denkmälern - eine Chance für die städtische Energiewende
Besonders in städtischen Gebieten liegt ein enormes ungenutztes Potenzial in den Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, Parkplätzen und auch Kulturdenkmälern. In Deutschland wird die Zahl der Denkmäler auf etwa eine Million geschätzt (Stand 2018). Dabei handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um Baudenkmäler oder Gebäude, die sich für die Installation von Photovoltaikanlagen eignen. Dennoch bieten passende Objekte die Möglichkeit, nachhaltig eine Doppelnutzung zu realisieren: Während Mehrfamilienhäuser – unabhängig vom Denkmalschutz – Wohnen und Energieerzeugung miteinander verbinden, können Denkmäler eine besondere Symbiose aus kulturellem Erbe und erneuerbaren Energien schaffen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind jedoch stark abhängig von den jeweiligen Bundesländern und Kommunen. Während einige Städte auch 2025 finanzielle Förderprogramme für solche Projekte anbieten, stehen andere Vorhaben dieser Art kritisch gegenüber. Der Grund: Es besteht die Sorge, dass ein unkontrollierter Ausbau von PV-Anlagen und Balkonkraftwerken das ästhetische Stadtbild beeinträchtigen könnte.
Es ist wichtig, bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte die spezifischen gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer und Kommunen zu berücksichtigen und sich mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Mit einer entsprechenden Genehmigung kann man das Potenzial von Denkmälern für die Energiewende erschließen und gleichzeitig den Denkmalschutz wahren. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ist sich einig: “Der Schutz unserer Umwelt ist ein absolut unstrittiges Erfordernis. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) bekennt sich seit vielen Jahren zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie zum Einsatz nachhaltiger Energiegewinnung, wo immer es geht. (...) Denkmalschutz und Klimaschutz sind keine Gegensätze (ganz im Gegenteil) und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.”
Aspekte die es bei der Integration von PV auf Denkmälern zu beachten gibt:
Die spürbaren Auswirkungen der Klimakrise unterstreichen die Notwendigkeit, innovative und praxisorientierte Lösungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu entwickeln – auch in spezialisierten und anspruchsvollen Bereichen wie dem Denkmalwesen. Dennoch erfordert die Integration von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden die Berücksichtigung mehrerer Aspekte:
Kulturelle Aspekte: Denkmäler sind ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Erbes. Jede Veränderung an diesen Gebäuden muss deren historische Bedeutung wahren und die Identität eines Ortes respektieren.
Ästhetische Aspekte: Die äußerliche Erscheinung denkmalgeschützter Gebäude ist oft streng reglementiert. Moderne Technologien, wie fast unsichtbare oder dachintegrierte Solarmodule, bieten jedoch Möglichkeiten, diese Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig nachhaltige Energie zu erzeugen.
Ökologische Aspekte: Die Nutzung von Solarenergie auf historischen Gebäuden reduziert den CO₂-Ausstoß und unterstützt die Energiewende - auch wenn die geeigneten Flächen und Gebäude einen sehr kleinen prozentualen Anteil ausmachen.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Die gesetzlichen Vorgaben für die Installation von Solaranlagen auf Denkmälern sind oft komplex und variieren je nach Region. Eine enge Abstimmung mit Denkmalbehörden ist unerlässlich. Eine Baugenehmigung ist immer notwendig.
→ Die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist heute einfacher möglich als noch vor einigen Jahren. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 wurde die Bedeutung erneuerbarer Energien besonders hervorgehoben: Sie gelten nun gemäß §2 des Gesetzes als im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehend und dienen der „öffentlichen Sicherheit“. Dadurch können Solaranlagen genehmigt werden, selbst wenn der Denkmalschutz nach Landesrecht hohe Priorität hat.
Technologische Möglichkeiten: Innovationen wie flexible Solarmodule oder gebäudeintegrierte Photovoltaik bieten Lösungen, die sowohl den technischen Anforderungen als auch den Auflagen des Denkmalschutzes gerecht werden.
Soziale Aspekte: Mieterstrommodelle können Mieter in denkmalgeschützten Gebäuden an der Energiewende beteiligen und so die Akzeptanz fördern.
Wirtschaftliche Komponenten: Die Installation von PV-Anlagen auf Denkmälern kann eine Wertsteigerung der Immobilie bewirken. Zudem können finanzielle Förderungen die Umsetzung erleichtern. Bei Wohnhäusern lässt sich durch das Mieterstrommodell eine jährliche Rendite erzielen und bildet somit eine zuverlässige zusätzliche Einnahmequelle für Immobilienbesitzer.
Symbolik: Die Kombination aus Denkmalschutz und erneuerbaren Energien sendet ein starkes Signal: Tradition und Innovation können Hand in Hand gehen, um die Herausforderungen der Klimakrise zu meistern.
Verwaltung leicht gemacht: Mieterstrom in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern mit metergrid
Mieterstrommodelle bieten sowohl Mietern als auch Eigentümern erhebliche Vorteile – selbst in denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern. Der vor Ort erzeugte Solarstrom, beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, wird direkt an die Mieter verkauft, oft zu einem günstigeren Tarif als der Bezug von Netzstrom. Dadurch profitieren die Bewohner nicht nur von niedrigeren Stromkosten, sondern auch von umweltfreundlicher Energie, die direkt im Gebäude erzeugt wird.
Für Eigentümer eröffnet sich zugleich eine attraktive Möglichkeit, eine jährliche Rendite zu generieren. Der sogenannte Mieterstromzuschlag, der im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregelt ist, stellt einen zusätzlichen finanziellen Anreiz dar, in Photovoltaikanlagen und Mieterstromprojekte zu investieren.
Die Umsetzung solcher Projekte bietet jedoch nicht nur Vorteile, sondern bringt auch Herausforderungen mit sich. Betreiber sind für eine Vielzahl administrativer Aufgaben verantwortlich, darunter die Zählerablesung, Abrechnung und Vertragsverwaltung. Diese Tätigkeiten können komplex und zeitintensiv sein – insbesondere in einem rechtlich anspruchsvollen Umfeld.
Hier setzt die innovative metergrid-Software an: Mit ihrer webbasierten SaaS-Lösung stellt sie ein zentrales Betreiberportal bereit, das die Verwaltung von Mieterstromprojekten deutlich vereinfacht. Von der Zählerverwaltung bis zur Abrechnung können sämtliche Prozesse effizient gemanagt werden. So wird nicht nur die Organisation der Projekte erleichtert, sondern auch der Weg für eine nachhaltigere Energieversorgung geebnet.
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