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Solarpflicht 2025: So wird die Energiewende in den Bundesländern vorangetrieben

Veröffentlicht

15.1.2025

Autor

Louisa Knoll

Ab 2025 führen mehrere Bundesländer in Deutschland eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) ein, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und Klimaziele zu erreichen. In vielen Bundesländern und einigen Städten ist die Solarpflicht seit Jahren etabliert, und der Trend setzt sich weiter fort. Die Regelungen variieren je nach Bundesland und umfassen sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Details zur neuen Solarpflicht in Niedersachsen, Bremen und Bayern.

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Niedersachsen: Klare Vorgaben für Gebäude und Parkplätze

Gemäß § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) tritt ab dem 1. Januar 2025 eine umfassende Solarpflicht in Kraft:

  • Neubauten: Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 m² müssen zu mindestens 50 % mit Solarenergieanlagen ausgestattet werden.
  • Bestandsgebäude: Änderungen wie Aufstockungen, Anbauten oder eine Erneuerung der Dachhaut (bis zur wasserführenden Schicht) erfordern ebenfalls eine Solarabdeckung von mindestens 50 %, wenn die betroffene Fläche mindestens 50 m² beträgt.
  • Parkplätze: Offene Parkplätze oder Parkdecks mit mehr als 25 Stellplätzen müssen mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerungen bestehender Parkflächen.
  • Ausnahmen: Die Pflicht entfällt bei technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Hürden sowie bei der Nutzung thermischer Solaranlagen.

Diese Regelungen sollen den Anteil von Solarenergie im Bundesland erheblich steigern und somit einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Bremen: Solarenergie als Schlüssel für Klimaneutralität

Das Bremische Gesetz zur Förderung von Solarenergie (BremSolarG) wurde 2023 eingeführt und 2024 überarbeitet, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen:

  • Neubauten: Ab dem 1. Juli 2025 müssen mindestens 50 % der Dachfläche von Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
  • Bestandsgebäude: Bei grundlegenden Dachsanierungen ab dem 1. Juli 2024 besteht die Verpflichtung, innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung PV-Anlagen zu installieren. Die Modulleistung muss mindestens 1 kW betragen, bei einer Wechselrichterleistung von mindestens 1.000 VA.
  • Ausnahmen: Wie in Niedersachsen sind technische und wirtschaftliche Ausnahmen möglich.

Mit diesen Maßnahmen will Bremen einen signifikanten Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten.

Bayern: Ein Drittel der Dachfläche für Solaranlagen

In Bayern regelt Artikel 44a des bayerischen Klimaschutzgesetzes die Nutzung von Solarenergie auf Dachflächen:

  • Neubauten Nichtwohngebäude: Seit dem 1. März 2023 gilt eine PV-Pflicht für gewerblich genutzte Gebäude. Ab dem 1. Juli 2023 wurden die Vorgaben auf andere Nichtwohngebäude ausgeweitet.
  • Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Wohngebäude mit einer Dachfläche von mehr als 50 m² mindestens ein Drittel ihrer geeigneten Fläche mit PV-Anlagen bestücken.
  • Bestandsgebäude: Bei der Erneuerung der Dachhaut greift die Pflicht ebenfalls ab dem 1. Januar 2025.
  • Technische Anforderungen: Solarmodule müssen dachparallel installiert oder in die Dachfläche integriert sein. Dachflächen gelten als ungeeignet, wenn sie der Belüftung oder Belichtung dienen.
  • Ausnahmen: Die Pflicht entfällt bei technischen oder wirtschaftlichen Hindernissen sowie bei der Nutzung thermischer Anlagen, die mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs decken.

Diese Regelungen sollen die Nutzung erneuerbarer Energien auf Landesebene vorantreiben und zur Erreichung der bayerischen Klimaziele beitragen.

Nordrhein-Westfalen: Schrittweise Einführung der Solarpflicht

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die Solarpflicht durch Änderungen der Landesbauordnung ab 2025 schrittweise eingeführt:

  • Neubauten: Ab dem 1. Januar 2025 müssen Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, die mindestens 30 % der gesamten Dachfläche bedeckt. Für Neubauten gilt der Stichtag der Bauantragstellung.
  • Bestandsgebäude: Ab dem 1. Januar 2026 greift die Pflicht auch bei Dachsanierungen. Hier müssen mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit PV-Anlagen bedeckt sein. Alternativ gelten für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten Pauschalregelungen: 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 4 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 3 bis 5 Wohneinheiten, 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 6 bis 10 Wohneinheiten
  • Ausnahmen: Die Pflicht entfällt bei ungeeigneten Dachflächen oder wenn die Installation wirtschaftlich unzumutbar ist. Miet-PV-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen erfüllen ebenfalls die Anforderungen.
  • Optimierungsgebot: Neubauten sollen so geplant und ausgerichtet werden, dass sie die Nutzung von PV-Anlagen bestmöglich unterstützen.

Mit der Einführung der Solarpflicht verfolgt NRW das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Weitere Informationen zur Solarpflicht in NRW →

Die Zukunft der Solarenergie

Die Einführung der Solarpflicht in Niedersachsen, Bremen und Bayern markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren Energieversorgung. Durch die Nutzung von Dachflächen und Parkplätzen für Photovoltaikanlagen leisten die Bundesländer einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen und zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Gleichzeitig bieten technische und wirtschaftliche Ausnahmen Flexibilität, um individuelle Herausforderungen zu berücksichtigen. Die Vielfalt der Regelungen zeigt, dass die Energiewende regional unterschiedlich gestaltet wird – jedoch mit einem gemeinsamen Ziel: die nachhaltige Nutzung von Solarenergie zu maximieren.

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