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Messkonzepte – Die gängigen Fragen beantwortet
Veröffentlicht
5.11.2024
Autor
Julian Schulz
Wie kann Photovoltaik bei Mehrfamilienhäusern genutzt werden?
Bei Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern wird grundsätzlich in drei verschiedene Versorgungsmodelle unterschieden:
1. Vollversorgung
Die Vollversorgung entspricht ihrem Namen. Hier beliefert ein Versorger (bei Mieterstrom der Mieterstromanbieter) den Kunden unabhängig von Zeitpunkt und Menge mit der von ihm benötigten Energie. Der Versorger beschafft also nicht nur den Strom aus der Photovoltaikanlage, sondern zusätzlich auch den benötigten Zusatzstrom.
Bei Mieterstrommodellen handelt es sich immer auch um eine Vollversorgung.
2. Allgemeinstrom
Die Allgemeinstromversorgung nutzt den produzierten Strom nicht in den einzelnen Wohnungen, sondern in einer Weise, die allen Bewohnern zu Gute kommt. Dies ist beispielsweise der Betrieb eines Fahrstuhls oder der Wärmepumpe. Da hier verhältnismäßig wenig Strom verbraucht wird, sind Anlagen die ausschließlich für den Allgemeinstrom verwendet werden, häufig nicht profitabel.
3. Volleinspeisung
Eine Volleinspeiseanlage ist auf einem Mehrfamilienhaus ebenso realisierbar. Der Anlageneigentümer erhält hier entweder einen gesetzlich festgelegten Betrag (Einspeisevergütung), der in der Regel weniger profitabel ist oder die Einspeisung wird nach aktuellem Börsenpreis vergütet (Direktvermarktung), welche mit einem deutlich höheren administrativen Aufwand verbunden ist.
Einschub: Für den Überschussstrom, der auch bei Mieterstrommodellen in das Netz eingespeist wird, kann der Betreiber bei Anlagen kleiner 100kWp zwischen Einspeisevergütung und Direktvermarktung wählen. Bei größeren Anlagen gilt eine Direktvermarktungspflicht.
Für jedes dieser Modelle muss ein passendes Messkonzept gewählt werden. Das Messkonzept gewährleistet, dass der produzierte Strom nachvollziehbar an die richtigen Stellen fließt und exakt gemessen und abgerechnet werden kann. Für unterschiedliche Versorgungmodelle sind verschiedene Messkonzepte passend.
Was ist ein Messkonzept?
Wer Strom in das Stromnetz einspeist, Mieterstrom anbietet, benötigt ein Messkonzept. In einem Messkonzept wird festgehalten, wie der Strom fließt, an welcher Stelle welche Messung durch welche Zähler erfolgt und durch welche Messungen abrechnungsrelevante Mengen abgegrenzt werden. Diese Messkonzepte sind in verschiedenen gesetzlichen Vorgaben beschrieben. Messkonzepte sind notwendig, um rechtskonforme, vollständige und korrekte Abrechnungen für den gelieferten Strom erstellen zu können. Als Anlagenbetreiber kann aus einer Vielzahl von Messkonzepte ausgewählt werden. Wichtig ist, dass die Messkonzepte zum Versorgungskonzept passen. Die Messkonzepte wiederum beeinflussen die Vergütung der Erzeugungsanlagen, die Menge des eingespeisten und selbstverbrauchten Stroms.
Das Messkonzept bietet somit die Grundlage für die buchhalterischen und physikalischen Stromflüsse in deinem dezentralen Energiekonzept.
Einschub zur Begriffsklärung und Legende
- Photovoltaikanlagen stehen in diesem Artikel als Platzhalter für Energieerzeugungsanlagen. Grundsätzlich können die verschiedenen Versorgungsmodelle und Messsysteme auch mit BHKWs (Blockheizkraftwerken) etc. umgesetzt werden. Allerdings ist Mieterstrom mit Photovoltaikanlagen, auch aufgrund der Förderung, die gängige und oft lukrativste und einfachste Variante der Umsetzung.
- Kundenanlage nach § 3 Nr.24a EnWG beschreibt Anlagen zur Abgabe von Energie,
- Die sich auf einem räumlich zusammengehörigen Gebiet befinden,
- Mit einem Energieversorgungsnetz oder mit einer Erzeugungsanlage verbunden sind,
- Für die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas unbedeutend sind und
- Jedermann zum Zweck der Belieferung der angeschlossenen Letztverbraucher im Weg der Durchleitung unabhängig von der Wahl des Energielieferanten diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Direktverbrauch beschreibt eine (PV-)Stromlieferung die direkt vor Ort und ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung stattfindet. Anlagenbetreiber und Strombezieher sind hierbei jedoch nicht personenidentisch. Klassisch handelt es sich hierbei um PV-Anlagen, die nicht vom Dachbesitzer selbst betrieben werden, bei denen dieser jedoch den Strom direkt bezieht. Mieterstrom bei Mehrfamilienhäusern (MFH) oder Gewerbehöfen ist jedoch auch Direktverbrauch
Welche regulatorischen Anforderungen muss mein Messkonzept erfüllen und wer regelt diese?
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt einen Katalog von gängigen Anwendungsfällen (Mieterstrommodell, zwei Erzeugungsanlagen etc.) und den dazugehörigen Messkonzepten heraus. Diese werden von einem Großteil der Verteilnetzbetreiber (VNB) übernommen. Dementsprechend ist es sinnvoll, das Mieterstrommodell mit einem vom jeweiligen Verteilnetzbetreiber zugelassenen Messkonzept umzusetzen.
Beim Ein-Sammelschienenmodell entspricht der gesamte Zählerschrank den TABs, so dass ohne größere Umbauten die Messstelle und der Stromtarif gewechselt werden kann. Beim Zwei-Sammelschienenmodell gibt es zwei Zählerschränke. Der Zählerschrank für die Mieterstromteilnehmer muss hierbei nicht den TABs entsprechen. Allerdings wird der Zähler bei einem Tarifwechsel von oder zu Mieterstrom in einem Zählerschrank deinstalliert und in dem anderen Zählerschrank neu installiert.
Bei einer Zusammenarbeit mit metegrid musst du Dir über die regulatorischen Anforderungen jedoch keine Gedanken machen. Gerne übernehmen wir das für Dich. Da sich die Regulatorik im Energiemarkt regelmäßig weiterentwickelt, ist eine informierte professionelle Unterstützung in jedem Fall notwendig, auch wenn Du dich nicht für eine Zusammenarbeit mit metergrid entscheiden solltest.
Welche Messkonzepte sind möglich?
Es gibt eine ganze Reihe an verschiedenen Messkonzepten, die in verschiedenen Situationen eingesetzt werden. Ein häufig eingesetztes Messkonzept zur Volleinspeisung wird angewandt, wenn es nur eine Erzeugungsanlage gibt und sich für eine Volleinspeisung entschieden wurde.
Bei Überschusseinspeisung wird zusätzlich der Verbraucher in das Modell eingefügt. Der Zweirichtungszähler erfasst, wie viel Strom bezogen und geliefert wird. Dieses Modell kann auch gewählt werden, wenn eine Allgemeinstromversorgung erfolgt.
Grundsätzlich können auf einem Dach oder einer zusammenhängenden Fläche auch mehrere einzelne, voneinander getrennte Anlagen installiert werden. Bei der Überschusseinspeisung werden diese dann zur Belieferung einzelner Kunden voneinander unabhängig abgerechnet und mit einzelnen Zählern und Messkonzepten abgerechnet. Dies führt zu einem höheren finanziellen Aufwand. Zusätzlich wird der erzeugte Strom auch dann in das Netz eingespeist, wenn ein anderer Hausbewohner Verwendung für ihn hätte. Dies mindert die Profitabilität von physisch getrennten Einzelanlagen erheblich.
Werden dem Messkonzept weitere Komponenten wie Speicher oder Wärmepumpen hinzugefügt, erhält es noch weitere Komponenten. Es ist zu beachten, dass abhängig von der Komponente (DC-Speicher oder AC-Speicher), aber auch vom gewählten Messkonzept unter Umständen weitere Zähler erforderlich sein können.
Beim Summenzählermodell sitzt der Summenzähler als Zweirichtungszähler am Übergabepunkt zwischen dem allgemeinen Stromnetz und der Kundenanlage. Er kann so erfassen, wie viel Strom aus dem Netz bezogen wird und wie viel Strom aus der PV-Anlage genutzt und in das Netz eingespeist wird. Die Photovoltaikanlage wird hier nicht aufgeteilt. Das bedeutet, dass alle Parteien gleichwertig von dem erzeugten Strom profitieren. Es gibt zusätzlich einen PV-Ertragszähler. Durch die Kombination der beiden Zähler kann abgegrenzt werden, wie viel selbst erzeugter PV-Strom und wie viel Netzstrom im Haus verbraucht wird. Hieraus ergibt sich wiederum der jeweilige Strommix. Nur so ist auch eine EnWG-konforme Rechnungserstellung für den Mieterstrom möglich. Zusätzlich hat jeder Endnutzer einen eigenen Stromzähler, der hinter dem Zweirichtungszähler liegt. So kann der Stromverbrauch der einzelnen Haushalte, über den individuellen Stromzähler für die Wohneinheit, abgegrenzt werden.
Da für die am Mieterstrom teilnehmenden Parteien jeweils geeichte, aber nicht regulierte Messstellen (Bezugszähler) verwendet werden können, wird bei diesem Messkonzept Geld eingespart. Auch Parteien, die nicht am Mieterstrom teilnehmen, können über regulierte Zähler problemlos in das Messkonzept integriert werden. Auch Messstellen für Wallboxen/Elektromobilität können einzeln in das Messkonzept integriert werden.
Da die Umrüstungskosten für dieses Messkonzept verhältnismäßig gering sind und sich Mieter auch nachträglich ohne Umbau für und gegen den Mieterstromtarif entscheiden können, ist dieses Modell für Mieterstromprojekte in der Regel zu präferieren.
Zusätzlich ist bei Summenzählermodell auch die Direktverbrauchsquote höher, denn auch die Mieter bzw. Bewohner, die nicht am Meterstrom teilnehmen, beziehen den selbst produzierten PV-Strom physisch. Bilanziell führt das dazu, dass die Mieterstromteilnehmer von einem höheren Anteil an günstigem selbst produzierten Strom und somit von günstigeren Stromkosten profitieren können. Der Mieterstromanbieter hat zusätzlich eine größere Anzahl an Personen, die seinen Strom zu einem Preis abnehmen der über der Einspeisevergütung liegt und so ein höheres Grundniveau und eine geringere Volatilität in der direkten Stromabnahme
Neben den hier dargestellten Messkonzepten gibt es auch viele weitere Messkonzepte, grundsätzlich sind die Möglichkeiten hier gigantisch, werden aber schnell recht kompliziert. Eine Umsetzung der verschiedenen Messkonzepte ist mit einer Vielzahl von verschiedenen Zählern möglich. Metergrid unterstützt bei der Auswahl, Planung und Umsetzung des passenden Messkonzeptes für das jeweilige Projekt.
Bei Messkonzepten ist zu beachten, dass zwischen dem bilanziell-kaufmännischen und dem physikalischen Strombezug unterschieden werden muss. Beim Summenzählermodell beispielsweise wird der selbst produzierte PV-Strom vor den Bezugszählern der einzelnen Parteien in das Hausnetz eingespeist. Dies bedeutet, dass physisch auch Haushalte, die nicht am Mieterstrom beteiligt sind, den selbst produzierten Strom verbrauchen. Abgerechnet wird bei Ihnen jedoch ausschließlich der Netzstrom zu dem von ihnen abgeschlossenen Stromtarif. Haushalte, die somit nicht am Mieterstrom teilnehmen beziehen den Strom somit physisch dennoch, bezahlen hierfür aber einen deutlich höheren Preis pro kWh.
Je nach Größe der PV-Anlage und der Anzahl der Wohneinheiten ist zu prüfen, ob eine Wandlermessung für den Summen- und Erzeugerzähler benötigt wird. Dies ist der Fall, wenn der Strom, der über diese Zähler fließt, zu groß wird. Der Messwandler verringert die Mengen proportional. Er ermöglicht es, die Netzströme in genormte Messströme umzuwandeln. So muss der Zähler nur den Sekundärstrom erfassen, der durch den Messwandler wiederum auf den Primärstrom zurückrechnet.
Zu beachten sind auch Übertragungsverluste. Insbesondere bei größeren Gebäuden und Quartieren liegen nicht alle Zähler beieinander. Durch die Übertragung geht so Strom verloren. Dieser physische Verlust muss auch in der Stromabrechnung beachtet werden.
Aus dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) geht hervor, dass mit Smart Meter Gateway ausgestattet Stromzähler als intelligentes Messsystem (iMSys) physischen Summenzählern gleichgestellt werden. Dies ist insbesondere daher relevant, da dann kein physischer Summenzähler mehr installiert werden muss. Ab Januar 2025 sollen Haushalte in Deutschland zu einem Preis von 20 Euro im Jahr eine iMSys erhalten können. Hierdurch würden sich die Kosten für das mit Mieterstrom einhergehende Messkonzept erheblich verringern und auch die Kosten für den Messwandlerschrank entfallen. Auch heute wäre diese Form der Umsetzung denkbar, jedoch haben Haushalte aktuell noch keinen Anspruch auf kostengünstige Smart Meter Gateways, so dass die Umsetzung dieses Messkonzeptes noch auf sich warten lässt.
Welches Messkonzept passt in meinem Gebäude?
Welches Messkonzept das Passende ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Gerne beraten wir Dich dazu. Für die meisten Mieterstromprojekte ist das Summenzählermodell passend, da hier jeder Verbrauch individuell abgerechnet werden kann. Die Abrechnung der einzelnen Haushalte kann dann über einen Mischpreis erfolgen. Das bedeutet, das angenommen wird, mit welchen Anteilen PV-Strom und Reststrom in den Verbrauch einfließen und dem Bewohner dann ein Gesamtpreis pro verbrauchte kWh in Rechnung gestellt wird. Alternativ kann auch das 2-Tarifmodell angeboten werden, bei dem 15-Minuten-genau abgerechnet wird und so zwischen verbrauchtem PV-Strom und Netzstrombezug unterschiedenen werden kann. Ob es sich bei den Bewohnern um Mieter handelt oder ob die Wohnungseigentümer den Strom beziehen ist hierfür nicht relevant. Nur die Förderung i.H.v. 3 ct pro kWh erhalten nur Mieter.
Bei sehr kleinen Gebäuden mit nur zwei Mietparteien oder wenn alle Bewohner eines Hauses sich sehr nahestehen, ist zu überlegen, ob auf ein Summenzählermodell verzichtet werden kann. Die Erstellung des Messkonzeptes, die Installation der Zähler und die Abrechnung sind mit Kosten verbunden, auf die es sich in diesen Fällen häufig zu verzichten lohnt.
Wie wird der Stromverbrauch abgelesen und bepreist?
Um Mieterstromprojekte in der metergrid-Software abrechnen zu können, benötigen wir die Verbrauchswerte der einzelnen Mieterstromteilnehmer sowie die Erzeugung der Photovoltaikanlage und den Fremdbezug. Auf der Grundlage können wir die Abschläge und tatsächlichen Beiträge der Teilnehmer berechnen und Du kannst sie in Rechnung stellen. Häufig macht hierfür die Fernauslesung der Zähler Sinn. Bei metergrid arbeiten wir mit Partnern zusammen, die auf Basis von Funk oder W-Lan die Daten uin unser System einfließen lassen. Welche Auslesung am besten funktioniert, ist im Einzelfall zu entscheiden und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehört beispielsweise: Der verbaute Zähler-Typ, der W-Lan-Empfang im Keller, die Größe des Zählerschranks etc. Unter Umständen kann es auch sinnvoll sein, die Zähler manuell auszulesen. Gerne beraten wir Dich bei der Auswahl der passenden Auslesemöglichkeit.
Abhängig davon, wie Zählerdaten ausgelesen werden, können verschiedene Preismodelle angeboten werden. Sollen beispielsweise variable Stromtarife werden, bei dem der Mieter unterschiedliche Preise für Strom bezahlt abhängig davon woher er stammt und wann er verbraucht worden ist, ist es in jedem Fall notwendig, die Zähler fernauszulesen, sodass regelmäßig erfassten Verbrauchswerte für die Abrechnung genutzt werden können.
Einschub zu den verschiedenen Tarifen
Messkonzepte sind notwendig, um Strom physikalisch aber auch bilanziell fließen zu lassen. Nicht nur aus regulatorischen Gründen sind sie für Mieterstromprojekte ein wichtiger Bestandteil. Da es sich hierbei aber um einen komplexen Prozess handelt, empfehlen wir das Messkonzept als Bestandteil Deines Mieterstromprojektes in professionelle Hände zu geben. Diese hast Du mit metergrid an Deiner Seite. Neben der Software übernehmen wir auch gerne die Messkonzeptabstimmung mit dem Netzbetreiber für Dich. Dein örtlicher Verteilnetzbetreiber nimmt das Messkonzept dann final ab. Hierbei können wir auf hunderte umgesetzte Projekte und somit auch Messkonzepte und jahrelange Erfahrung zurückgreifen. Mit dem von uns präferierten Summenzählermodell ermöglichst Du es darüber hinaus allen am Mieterstrom beteiligten Bewohnern des Hauses gerecht und gleichwertig von der selbst produzierten Energie zu profitieren.
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