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Neuerungen im EEG 2025: Chancen und Herausforderungen für PV-Anlagenbetreibe

Veröffentlicht

19.11.2024

Autor

Louisa Knoll

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat seit seiner Einführung im Jahr 2000 maßgeblich zur Förderung von Photovoltaik (PV) in Deutschland beigetragen. Doch 2025 könnten tiefgreifende Änderungen erfolgen, die die bisherigen Rahmenbedingungen für PV-Anlagenbetreiber grundlegend verändern würden.

Die Pläne zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stammen noch aus der Zeit der Ampel-Koalition - die nun der Vergangenheit angehört. Ursprünglich hatte sich die Regierung im Sommer 24 auf eine umfassende Wachstumsinitiative verständigt, die zahlreiche Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft vorsah. Ein zentraler Bestandteil dieser Initiative war die Neuausrichtung des Energiemarktes, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien. Doch mit dem Bruch der Koalition stellt sich die Frage, ob die geplanten Maßnahmen überhaupt noch umgesetzt werden können.

Dieser Blogartikel beleuchtet die möglichen geplanten Neuerungen und gibt einen Überblick, welche Optionen und Chancen Hausbesitzern mit PV-Anlagen zukünftig zur Verfügung stehen. Wie lässt sich beispielsweise weiterhin nachhaltig Gewinn aus einer PV-Anlage schöpfen? 

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das Betreibern von Photovoltaikanlagen ermöglicht, Solarstrom in das öffentliche Netz einzuspeisen und dafür eine feste Vergütung pro Kilowattstunde zu erhalten. Dieser Tarif wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage festgelegt und bleibt für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Dadurch bietet die Einspeisevergütung langfristige Planungssicherheit und unterstützt die Wirtschaftlichkeit von Solarstromanlagen. 

Es gibt zwei wesentliche Modelle der Einspeisung, die jeweils mit der Vergütung verknüpft sind:

  1. Überschusseinspeisung
    Ein Teil des erzeugten Stroms wird selbst genutzt, während der Rest ins Netz eingespeist wird. Dies senkt die Stromkosten, da weniger Netzstrom benötigt wird. Die Vergütung für eingespeisten Strom ist zwar geringer, doch die Einsparungen beim Eigenverbrauch machen das Modell attraktiv.
  2. Volleinspeisung
    Hier wird der gesamte erzeugte Strom ins Netz eingespeist. Betreiber erhalten dadurch höhere Einnahmen, nutzen jedoch keinen Eigenverbrauch.

2024: Der aktuelle Stand zur Einspeisevergütung

Für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und dem 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden, variieren die Einspeisevergütungssätze je nach Anlagengröße und Art der Einspeisung. Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die Vergütung bei Teileinspeisung 8,03 Cent/kWh und bei Volleinspeisung 12,73 Cent/kWh. Diese Sätze gelten für einen Zeitraum von 20 Jahren und bieten damit langfristige Planungssicherheit. Für Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp oder der Direktvermarktungspflicht gelten angepasste Vergütungssätze. Betreiber sollten regelmäßig die Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur prüfen, da sich die Werte durch Degressionsregelungen halbjährlich um etwa 1 % anpassen. Diese regelmäßige Senkung der Einspeisevergütung macht es besonders attraktiv, Investitionen frühzeitig zu tätigen, um von höheren Vergütungssätzen zu profitieren.

Geplante Reformen 2025: Unsicherheiten bei der Abschaffung der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung, die bisher im Rahmen des EEG eine feste Vergütung für eingespeisten Solarstrom garantierte, könnte ab 2025 grundlegenden Änderungen unterliegen – sofern die Pläne der ehemaligen Ampel-Koalition tatsächlich umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass die Vergütung für neu installierte PV-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise vollständig entfällt. In solchen Phasen würden Betreiber keine Einnahmen aus der Einspeisung erzielen. Ziel dieser Reform ist es, die Finanzierung erneuerbarer Energien neu auszurichten. Statt garantierter Zahlungen könnten marktbasierte Vergütungsmodelle oder einmalige Investitionszuschüsse stärker in den Fokus rücken.

Obwohl die Einspeisevergütung zu Beginn des EEG äußerst attraktiv war, liegt sie aktuell nur noch bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Die von der Ampel vorgeschlagene Regelung würde bedeuten, dass diese Vergütung in bestimmten Marktphasen gänzlich wegfällt. Gleichzeitig plant die Bundesregierung, den Ausbau von PV-Anlagen stärker durch direkte Zuschüsse zu fördern.

Allerdings ist die Umsetzung dieser Pläne keineswegs sicher. Die beschriebenen Reformen spiegeln eine realistische Diskussion innerhalb der Energiepolitik wider, befinden sich jedoch noch in der politischen Abstimmungsphase. Ihre endgültige Gestaltung und tatsächliche Realisierung hängen maßgeblich von der weiteren Gesetzgebung sowie den politischen Prioritäten ab. Veränderungen im politischen Umfeld oder Einsprüche von Akteuren der Branche könnten den Verlauf dieser Reformen ebenfalls beeinflussen.

Eigenverbrauch gewinnt an Bedeutung

Mit den stetigen Senkungen und dem möglichen Ende der Einspeisevergütung rückt der Eigenverbrauch von Solarstrom zunehmend in den Fokus. Durch die direkte Nutzung des selbst produzierten Stroms können Hausbesitzer ihre Stromkosten erheblich reduzieren. Der Hauptvorteil besteht darin, dass der selbstgenutzte Strom nach Investitionskosten lediglich die laufenden Betriebskosten der PV-Anlage verursacht – etwa für Wartung, Reparaturen und Zählerkosten. Diese liegen weit unter den Marktpreisen für Strombezug.

Energiemanagement durch Speicherlösungen

Die Speicherung von Solarstrom wird dabei immer wichtiger. Mit Batteriespeichern lässt sich der tagsüber erzeugte Strom für den abendlichen Verbrauch speichern, wodurch der Eigenverbrauchsanteil deutlich gesteigert werden kann. Dies reduziert nicht nur die Abhängigkeit vom Stromnetz, sondern schützt auch vor steigenden Strompreisen und fördert die eigene Energieautarkie.

Die Kosten für Batteriespeicher sind in den letzten Jahren gesunken, sodass ihre Integration zunehmend wirtschaftlicher wird. Der Einbau eines Speichers erfordert jedoch nicht zwangsläufig aufwendige technische Anpassungen der PV-Anlage, da viele Anlagen bereits so ausgelegt sind, dass eine Nachrüstung problemlos möglich ist. Sollte dennoch eine Anpassung erforderlich sein, wie etwa der Einbau neuer Zählerschränke, können die Kosten je nach Aufwand im drei- oder vierstelligen Bereich liegen. Immobilienbesitzer sollten sich zudem über Förderprogramme informieren, da viele Kommunen und Regionen finanzielle Unterstützung für Energiespeicher bieten. Erfahre mehr über die Vorteile von Energiespeichern und die aktuellen Fördermaßnahmen ->

Das Modell der Zukunft: Mieterstrom als wirtschaftliche Alternative

Neben dem Eigenverbrauch bietet sich insbesondere das Mieterstrommodell als attraktive Lösung an. Im Gegensatz zur Einspeisung ins öffentliche Netz ermöglicht dieses Modell die direkte Versorgung von Mietern eines Mehrfamilienhauses mit Solarstrom vom Dach. Dabei bleibt die Wirtschaftlichkeit trotz der geplanten Reformen gewährleistet, da Mieter direkt vom günstigen Solarstrom profitieren und Betreiber Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms erzielen können. Zudem gewinnt dieses Vor-Ort-Energieversorgungsmodell durch den Mieterstrom-Zuschlag an Attraktivität. Mit metergrid lässt sich der Mieterstrom nicht nur kinderleicht umsetzen und managen, wir helfen dir auch dabei mit unseren Lösungen eine jährliche Rendite von bis zu 15% zu generieren. Wir beraten dich gern kostenlos und unverbindlich. Terminvereinbarung -> 

Unser Fazit: 

Die geplanten Änderungen im EEG 2025 stellen PV-Anlagenbetreiber vor neue Herausforderungen, bieten jedoch auch Chancen für innovative Energiekonzepte. Während das Ende der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise eine Umstellung erfordert, rücken Eigenverbrauch und Speicherlösungen als zukunftssichere Alternativen stärker in den Fokus. Insbesondere das Mieterstrommodell bietet attraktive wirtschaftliche Perspektiven, indem es lokale Energieversorgung und Nachhaltigkeit kombiniert. Mit der richtigen Strategie und Unterstützung können PV-Anlagen auch künftig rentabel betrieben werden – eine Entwicklung, die Hauseigentümer aktiv gestalten können.

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