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Steuerliche Vorteile für Photovoltaik-Anlagen: Was das Wachstumschancengesetz für Vermieter bedeutet
Veröffentlicht
24.2.2025
Autor
Stella Pudor

Mit dem Wachstumschancengesetz, das 2025 in Kraft tritt, erhalten Vermieter und Wohnungsgenossenschaften erhebliche steuerliche Entlastungen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Diese Änderungen erleichtern es, Einnahmen aus der Stromerzeugung steuerfrei zu halten, ohne dass eine Gewerbesteuerpflicht entsteht.
Diese neuen Regelungen können den Ausbau von Solarenergie im Gebäudesektor weiter vorantreiben. Gleichzeitig ergeben sich wichtige steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die bei der Entscheidung für eine PV-Anlage berücksichtigt werden sollten.
Welche steuerlichen Vorteile bringt das Wachstumschancengesetz?
Das Wachstumschancengesetz sieht verschiedene Anpassungen vor, die sich positiv auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen auswirken. Besonders für Vermieter und Wohnungsgenossenschaften gibt es relevante Neuerungen:
Höhere steuerfreie Einnahmen für Vermieter
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften, die Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen erzeugen, können nun einen deutlich größeren Anteil ihrer Einnahmen steuerfrei behalten:
- Für Wohnungsunternehmen wurde die Steuerfreigrenze auf 20 % der Gesamteinnahmen aus Stromerzeugung angehoben. Das bedeutet, dass ein Fünftel der Einnahmen aus der Solarstromproduktion nicht zur Gewerbesteuerpflicht führt.
- Für Wohnungsgenossenschaften wurde diese Grenze sogar auf 30 % erhöht. Das bedeutet, dass nahezu ein Drittel der Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlage ohne Verlust der Steuerbefreiung erzielt werden kann.
- Zusätzlich gibt es eine Bagatellregelung, die es erlaubt, bis zu 5 % der Gesamteinnahmen aus der Stromlieferung zu erzielen, ohne dass dies steuerliche Nachteile nach sich zieht.
Diese Änderungen bieten Vermietern und Genossenschaften neue wirtschaftliche Spielräume, da sie zusätzliche Einnahmen generieren können, ohne steuerliche Nachteile befürchten zu müssen.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen
Neben den neuen Steuerfreigrenzen profitieren Betreiber von Photovoltaikanlagen weiterhin von steuerlichen Abschreibungen. Diese Regelungen sind besonders relevant, weil sie dazu beitragen, die Investitionskosten über die Jahre zu verteilen und damit die Steuerlast insgesamt zu senken:
- Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage können über 20 Jahre abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass jährlich 5 % der Investitionssumme steuerlich geltend gemacht werden können.
- Sonderabschreibung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, in den ersten fünf Jahren zusätzlich 20 % der Anschaffungskosten als Sonderabschreibung abzusetzen. Dies reduziert die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich und verbessert die Rentabilität der Anlage.

Diese Abschreibungsregelungen können dazu beitragen, dass sich eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich schneller amortisiert. Besonders für Vermieter mit mehreren Gebäuden oder größeren PV-Anlagen können die steuerlichen Vorteile erheblich sein.
Weitere steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen
Zusätzlich zu den genannten Vorteilen bringt das Wachstumschancengesetz weitere steuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen:
- Einkommensteuerbefreiung: Einkünfte aus kleinen PV-Anlagen bis 30 kWp (Einfamilienhäuser) und bis 15 kWp je Wohneinheit (Mehrfamilienhäuser) sind von der Einkommensteuer befreit. Betreiber solcher Anlagen müssen keine Einspeisevergütung mehr versteuern.
- Umsatzsteuerbefreiung: Seit 2023 sind die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuer befreit. Auch der Austausch defekter Komponenten ist begünstigt. Reine Reparaturen und Wartungen ohne Teileaustausch bleiben jedoch umsatzsteuerpflichtig (19 %).
- Sozialversicherungsentlastung: Einkünfte aus PV-Anlagen gelten nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen. Das bedeutet, dass Rentner und freiwillig Versicherte keine höheren Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge durch ihre PV-Anlagen befürchten müssen.
- Gewerbesteuerbefreiung: Solaranlagen bis 30 kWp sind von der Gewerbesteuer befreit, da sie in der Regel unter dem Freibetrag von 24.500 Euro bleiben. Diese Regelung verhindert auch, dass Solaranlagenbetreiber Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden.
- Vereinfachte Steuererklärung: In vielen Fällen müssen PV-Anlagenbesitzer keine separate Steuererklärung mehr abgeben, da für Anlagen bis 30 kWp seit 2023 keine Einkommens- und Umsatzsteuer mehr anfällt.
Diese zusätzlichen Erleichterungen reduzieren den administrativen Aufwand und die steuerliche Belastung für Betreiber von Photovoltaikanlagen erheblich.

Was bedeutet das für Vermieter und Wohnungsgenossenschaften?
Die neuen steuerlichen Regelungen machen es für Vermieter und Genossenschaften deutlich attraktiver, Photovoltaikanlagen zu betreiben. Die Möglichkeit, bis zu 30 % der Einnahmen steuerfrei zu halten, reduziert das wirtschaftliche Risiko und schafft neue Einnahmequellen, ohne eine zusätzliche steuerliche Belastung durch Gewerbesteuer befürchten zu müssen.
Gleichzeitig senken die verbesserten Abschreibungsregelungen die Steuerlast und ermöglichen eine schnellere Refinanzierung der Anlage. Dadurch kann sich die Investition in eine PV-Anlage langfristig finanziell lohnen – nicht nur durch die eingesparten Stromkosten, sondern auch durch die steuerlichen Vorteile.
Wie metergrid Vermietern hilft, ihre PV-Anlage steuerlich optimal zu nutzen
Das Wachstumschancengesetz bringt spürbare steuerliche Erleichterungen für Vermieter und Wohnungsgenossenschaften, die in Photovoltaikanlagen investieren. Durch die neuen Steuerfreigrenzen lassen sich Einnahmen aus Solarstrom wirtschaftlich besser nutzen, während attraktive Abschreibungsmöglichkeiten die Investitionskosten über die Jahre verteilen.
Damit sich diese Vorteile optimal ausschöpfen lassen, ist eine effiziente und steuerlich korrekte Verwaltung der Solaranlage entscheidend. Hier setzt metergrid an: Die Plattform unterstützt Vermieter dabei, ihre PV-Anlage transparent und effizient zu betreiben, indem sie die Einnahmen, Abrechnungen und steuerlichen Anforderungen digital abbildet.
Wer eine PV-Anlage betreibt oder darüber nachdenkt, in Solarenergie zu investieren, sollte die neuen steuerlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit einer gut strukturierten Verwaltung und einem klaren Überblick über steuerliche Vorteile lässt sich der wirtschaftliche Nutzen einer Photovoltaikanlage langfristig maximieren.
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Ab wann gilt das Wachstumschancengesetz und wem nützt es?
Das Gesetz tritt 2025 in Kraft und bietet vor allem Vermietern sowie Wohnungsgenossenschaften steuerliche Vorteile beim Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Welche steuerfreien Einnahmen sind für Vermieter und Genossenschaften möglich?
Vermieter dürfen bis zu 20 % ihrer Gesamteinnahmen aus Solarstrom steuerfrei erzielen, Genossenschaften sogar bis zu 30 %. Zusätzlich erlaubt eine Bagatellregelung bis zu 5 % Einnahmen aus Stromlieferung ohne steuerliche Nachteile.
Wie verbessern sich die Abschreibungsmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen?
Die lineare Abschreibung von 5 % pro Jahr über 20 Jahre bleibt bestehen. Zusätzlich kann in den ersten fünf Jahren eine Sonderabschreibung von weiteren 20 % der Anschaffungskosten genutzt werden.
Welche weiteren steuerlichen Erleichterungen gibt es für PV-Anlagen?
Muss ich als Betreiber einer PV-Anlage eine separate Steuererklärung abgeben?
Für Anlagen bis 30 kWp entfällt seit 2023 die Einkommens- und Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen keine separate Steuererklärung erforderlich ist, was den Verwaltungsaufwand erheblich reduziert.
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