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Solarstrom vom eigenen Hausdach: Vollversorgung und Teilversorgung im Überblick

Veröffentlicht

27.9.2024

Autor

Louisa Knoll

Die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien sind in Deutschland zwar bereits in vollem Gange, doch müssen diese immer noch deutlich beschleunigt werden, um die ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen. Insbesondere im Bereich der Mehrfamilienhäuser, von denen es in Deutschland rund 3,2 Millionen gibt, besteht noch enormes ungenutztes Potenzial. Diese Gebäude bieten Wohnraum für etwa 44 Millionen Mieter in insgesamt 22 Millionen Wohnungen. Doch bislang sind nur etwa 0,5 Prozent dieses Marktes erschlossen, was deutlich zeigt, wie viel Wachstum hier noch möglich ist.

Um dieses Potenzial zu nutzen und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, spielen innovative Modelle wie der Mieterstrom und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eine zentrale Rolle. Diese Konzepte ermöglichen es, den auf dem Dach eines Gebäudes erzeugten Solarstrom direkt an die Bewohner zu verteilen. Dabei kann der Vermieter entweder als Vollversorger, der den gesamten Strombedarf deckt, oder als Teilversorger auftreten, der nur einen Teil des Stroms (PV-Only) liefert. In diesem Artikel erläutern wir die Unterschiede zwischen diesen beiden Modellen und stellen ihre jeweiligen Vor- und Nachteile gegenüber.

Das klassische Mieterstrommodell – Vollversorgung durch Solarstrom und Reststrom

Das klassische Mieterstrommodell sieht vor, dass die Mieter eines Gebäudes vollständig mit Strom versorgt werden, der größtenteils aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach stammt. Den restlichen Bedarf deckt der Vermieter durch den Zukauf von Netzstrom ab - im Mieterstrommodell “Reststrom” genannt. So entsteht die sogenannte Vollversorgung. 

Vorteile der Vollversorgung im Mieterstrommodell

1. Hohe Umsetzbarkeit: Das Mieterstrommodell ist dank flexibler und erprobter Messkonzepte gut umsetzbar. Der Vermieter tritt als Vollversorger nach außen als alleiniger Stromabnehmer auf, während jede Mietpartei im Gebäude ihren eigenen Zähler hat. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Verwaltung, selbst bei Mieterwechseln oder bei Mietern, die nicht am Modell teilnehmen. Sowohl Messstellen- als auch Anschlussnetzbetreiber können das Modell problemlos integrieren. -> Klicke hier, um zu einem Praxisbeispiel zu gelangen. 

💡Individuelle Lösungen mit metergrid

metergrid bietet maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Gebäudetypen und individuelle Anforderungen. Mit einem breiten Netzwerk an Partnern und umfassendem Fachwissen konnte metergrid bereits nahezu 1000 Mieterstromprojekte erfolgreich umsetzen. Diese Erfahrung hilft, selbst in komplexen Situationen effiziente und wirtschaftliche Mieterstromlösungen zu finden, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Vermietern und Mietern gerecht werden. Jetzt Beratungstermin buchen.

2. Doppelter Kostenvorteil: Zum einen ist Solarstrom vom eigenen Hausdach in der Regel günstiger als Netzstrom. Zum anderen hat jeder teilnehmende Mieter einen eigenen Mieterstromvertrag – doch da der Vermieter nach außen hin als einziger Stromabnehmer auftritt, fällt die Grundgebühr nur einmal an, was zu einer deutlichen Kostenreduktion für alle Mieter führt.

3. Wertsteigerung der Immobilie: Die Attraktivität der Immobilie steigt durch den günstigeren Strom und die umweltfreundliche Energieversorgung. Nachhaltige Gebäude sind besonders attraktiv für umweltbewusste Mieter, und eine moderne, grüne Energieversorgung steigert langfristig den Wert der Immobilie.

4. Wirtschaftlichkeit erhöhen: Auch für Vermieter bietet das Mieterstrommodell attraktive wirtschaftliche Perspektiven. Durch die Kombination aus immer niedrigeren Investitionskosten für Solaranlagen und deren zunehmender Effizienz können Vermieter in überschaubarer Zeit mit einer Amortisierung der Anlage rechnen. Zusätzlich sind jährliche Renditen von bis zu 15 % möglich, während die Mieter von günstigen Stromtarifen profitieren. Diese wirtschaftliche Dynamik steigert die Rentabilität des Mietobjekts.

5. Mieterstromzuschlag nutzen: Mit dem Solarpaket I können Vermieter nun auch für Gewerbe den Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen, der abhängig von der Anlagengröße bis zu 2,64 ct/kWh beträgt. Damit wird das Modell wirtschaftlich noch attraktiver. Eine der Voraussetzungen für die Förderung ist allerdings die Vollversorgung durch den Anlagenbetreiber. -> Klicke hier, um alles über die Förderung und Voraussetzungen für den Mieterstromzuschlag zu erfahren.

Mögliche Nachteile als Vollversorger im Mieterstrommodell:

1. Gewerbesteuerprivileg: Vermieter, die durch den Verkauf von selbst erzeugtem Solarstrom zusätzliche Einnahmen erzielen, könnten unter bestimmten Umständen ihr Gewerbesteuerprivileg verlieren. Dieses Privileg ermöglicht es Vermietern, ihre Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien von der Gewerbesteuer freizuhalten – eine wichtige steuerliche Entlastung, die in der Regel für Immobilienbesitzer gilt.

Im Mieterstrommodell ist dieses Privileg besonders relevant, da Vermieter durch den Stromverkauf an ihre Mieter zusätzliche Einkünfte erzielen. Um die Steuervergünstigung zu behalten, dürfen die Einnahmen aus dem Stromverkauf 20% der jährlichen Mieteinnahmen nicht überschreiten. Außerdem muss der Solarstrom ausschließlich an die Mieter des Gebäudes verkauft werden. Ein Verkauf an Dritte würde das Privileg gefährden.

2. Pflichten eines Energielieferanten im Sinne des EnWG: Wenn ein Anlagenbetreiber als Vollversorger auftritt, wird er als Energielieferant gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) behandelt. Dadurch muss er bestimmte Pflichten erfüllen, wie eine gesetzeskonforme Abrechnung. Dazu gehören die jährliche Abrechnung des Stromverbrauchs, auf Wunsch auch häufiger sowie die detaillierte Aufschlüsselung von weiteren Kosten.

💡Kein Problem mit der metergrid-Software:

Dank der Fernauslesung sind aktuelle Zählerstände und Verbrauchsdaten jederzeit verfügbar, was eine präzise und zeitnahe Abrechnung ermöglicht. Das manuelle Ablesen der Zähler entfällt dabei vollständig. Mit der Software lassen sich Mieterstromtarife sowie die Daten der Bewohner und Verträge einfach und effizient verwalten. Alle relevanten Dokumente, z.B. Rechnungen, werden zentral gespeichert. Die Software bietet eine übersichtliche Darstellung aller Zahlungsströme und ermöglicht es, Abrechnungen schnell und EnWG-konform zu erstellen. ->Klicke hier, um alles über unsere Software zu erfahren oder buche jetzt einen kostenlosen Beratungstermin.

Gibt es das Mieterstrommodell auch mit Teilversorgung?

Eine Teilversorgung durch Photovoltaikanlagen im Mieterstrommodell ist tatsächlich eher selten und wird meist dann genutzt, wenn es nur einen einzelnen Mieter oder eine einzige Mietpartei im Gebäude gibt. In diesen Fällen wird ausschließlich der Solarstrom durch den Vermieter bereitgestellt, während der restliche Strombedarf aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Hierbei besteht keine Gefahr, das Gewerbesteuerprivileg zu verlieren. Allerdings gehen die Vorteile der Vollversorgung, wie z. B. die Einsparung durch die gemeinschaftliche Grundgebühr verloren.

Eine Möglichkeit der Teilversorgung in Mehrfamilienhäusern von mehreren Parteien soll das neue Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bieten. -> Klicke hier, um alles über die Unterschiede von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung zu erfahren. 

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – Der Anlagenbetreiber als Teilversorger

Mit dem Inkrafttreten des Solarpakets I wurde auch das Energy-Sharing-Konzept der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. In diesem Modell agiert der Betreiber der Photovoltaikanlage als Teilversorger: Er liefert den erzeugten Solarstrom, während die Mieter ihren zusätzlichen Strombedarf direkt über das Netz decken. Jeder Mieter ist somit für den Reststrom eigenverantwortlich.

Ein wesentlicher Vorteil dieses Modells ist, dass Betreiber nicht verpflichtet sind, eine vollständige Energieabrechnung gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu liefern. Stattdessen ist eine vereinfachte Abrechnung möglich, was den administrativen Aufwand reduziert.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet besonders im gewerblichen Bereich Potenzial, da größere Verbrauchsmengen besser skalierbar sind. Im Wohnbereich stößt das Modell jedoch auf erhebliche Herausforderungen, die seine Praktikabilität stark einschränken. 

Herausforderungen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

  1. Komplexe Messkonzepte: Ein zentrales Problem sind die aufwendigen Messkonzepte. Um den erzeugten und verbrauchten Strom jedes Teilnehmers präzise zu erfassen, müssen die Daten viertelstündlich gemessen und abgerechnet werden. Dieser Prozess erfordert eine fortschrittliche Messtechnik, was zu hohen Kosten führt, insbesondere im Wohnbereich. Zudem fehlt es vielen Netzbetreibern an der nötigen Infrastruktur, um diese Abrechnungssysteme zu implementieren. Dies führt häufig zu Verzögerungen oder sogar Ablehnungen bei der Realisierung solcher Projekte.

  1. Geringe Praxistauglichkeit: Obwohl theoretische Lösungen existieren, sind diese in der Praxis oft schwer umsetzbar. Viele Netzbetreiber sind technisch noch nicht auf solche Modelle vorbereitet, da ihre IT- und Abrechnungssysteme, wie beispielsweise SAP, den neuen Anforderungen nicht gerecht werden. Um diese Hürden zu überwinden, wären Pilotprojekte erforderlich, die die Anpassungen und Abläufe testen. 

💡metergrid steht bereit, gemeinsam mit Partnern und passender Software solche Pilotprojekte zu realisieren. Jetzt unverbindlich einen Termin buchen.

  1. Fehlender Mieterstromzuschlag: Ein weiterer Nachteil der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist, dass sie im Gegensatz zum klassischen Mieterstrommodell keinen Anspruch auf den Mieterstromzuschlag gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt. Diese Fördermöglichkeit entfällt, was das Modell aus finanzieller Sicht weniger attraktiv macht, vor allem im Vergleich zur Vollversorgung im Mieterstrommodell.

Vollversorgung und Teilversorgung im Mieterstrom und der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung - Das richtige Modell für deine Immobilie.

Die Wahl zwischen Vollversorgung im Mieterstrommodell und Teilversorgung im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beide Modelle bieten innovative Ansätze zur Nutzung von Solarstrom, die allerdings jeweils eigene Vorteile und Herausforderungen mit sich bringen. Während das Mieterstrommodell bereits vielfach erfolgreich umgesetzt wurde und besonders im Wohnbereich mit Kosteneinsparungen und mehr Wirtschaftlichkeit punktet, bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, insbesondere im gewerblichen Bereich, großes Potenzial – auch wenn technische Hürden die Umsetzung noch erschweren.

metergrid ist grundsätzlich in der Lage, beide Modelle flexibel umzusetzen und kann auch später einen Wechsel zwischen den Konzepten ermöglichen. Ein Beratungstermin bietet die Möglichkeit, mit dem Rendite-Radar die Wirtschaftlichkeit des Mieterstrommodells in deiner Immobilie zu berechnen und die passende Lösung für unterschiedliche Anforderungen zu finden. 

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