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Was sich 2025 in der PV-Branche geändert hat: Neue Gesetze und Pflichten im Überblick

Veröffentlicht

20.2.2025

Autor

Louisa Knoll

Die Photovoltaik-Branche hat seit Jahresbeginn 2025 weitreichende gesetzliche Änderungen erlebt. Diese betreffen sowohl Betreiber als auch Hersteller, Netzbetreiber und Investoren. Die Neuerungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten, Netzstabilität zu gewährleisten und regulatorische Prozesse zu vereinfachen.

Kurzüberblick über die wichtigsten Änderungen:

  1. Energierechtsnovelle beschlossen: Anpassungen im Energiewirtschaftsrecht zur besseren Integration von PV-Anlagen ins Netz. 
  2. Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten künftig keine Vergütung mehr, wenn der Strompreis an der Börse negativ ist.
  3. Neue Regelungen für Stromspeicher: Durchleitung von eingespeistem Strom durch Speicher wird neu geregelt.
  4. Einführung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ): Hersteller, Netzbetreiber und Anlagenbetreiber haben ab 2025 neue Pflichten.
  5. Solarpflicht in mehreren Bundesländern: Ab 2025 gelten in einigen Bundesländern verpflichtende Regelungen für die Installation von PV-Anlagen.
  6. Fernsteuerbarkeit von Anlagen: Neue Vorschriften verlangen die Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen ab einer bestimmten Leistung zur Netzstabilität.
  7. Begrenzung der Einspeiseleistung: Neue Regelung zur Reduzierung von Netzüberlastungen.
  8. Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz: Förderung des Einsatzes intelligenter Messsysteme (Smart Meter).
  9. Flexiblere Fahrweise von Stromspeichern: Neue Gesetze ermöglichen eine flexiblere Nutzung von Stromspeichern.

Im Folgenden werden diese Änderungen im Detail erläutert.

1. Energierechtsnovelle beschlossen

Der Bundestag hat eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts verabschiedet, die darauf abzielt, Photovoltaikanlagen besser in das Energiesystem zu integrieren. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung von Mechanismen, die darauf abzielen, Netzengpässe zu vermeiden. Hintergrund ist, dass in bestimmten Zeiten des Jahres – vor allem in sonnenreichen Mittagsstunden – ein Überangebot an Strom entsteht. Dieses führt zu negativen Strompreisen, da mehr Strom produziert wird als verbraucht werden kann. Die Novelle enthält daher Maßnahmen, um den Strommarkt besser auf dieses Ungleichgewicht vorzubereiten. Dazu zählen:

2. Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Vergütung für eingespeisten Strom: Betreiber neuer Photovoltaikanlagen erhalten künftig keine Einspeisevergütung mehr, wenn im Netz ein Überschuss besteht und die Strompreise ins Negative rutschen – also wenn Netzbetreiber theoretisch Geld zahlen müssten, um überschüssigen Strom abzunehmen. Diese Regelung soll Anreize schaffen, überschüssigen Strom verstärkt selbst zu nutzen, sei es durch Mieterstrommodelle oder die Speicherung vor Ort.Wichtig: Die entgangenen Vergütungen werden nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch eine verlängerte Förderdauer über die ursprünglichen 20 Jahre hinaus ausgeglichen.Betreiber bestehender Anlagen können optional von der neuen Regelung profitieren und erhalten dafür eine um 0,6 Cent pro kWh erhöhte Einspeisevergütung.

3. Neue Regelungen für Stromspeicher

Die Novellierung des EEG (§19) legt neue Regeln für den Betrieb von Stromspeichern fest. Ab 2025 gilt:

  • Betreiber von PV-Anlagen mit Speichern erhalten eine Vergütung für zwischengespeicherten Strom, sofern er zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt.
  • Netzeinspeisung ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass kein externer Netzstrom im Speicher landet.
  • Nur zertifizierte Speicher dürfen an das Netz angeschlossen werden, um Manipulationen oder unerwünschte Mischungen von Netz- und PV-Strom zu vermeiden.

Diese Änderungen sollen dafür sorgen, dass gespeicherter Solarstrom gezielt dann ins Netz gespeist wird, wenn die Nachfrage hoch ist.

4. Einführung des Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)

Ab dem 1. Februar 2025 gilt eine neue Pflicht für die Registrierung von PV-Anlagen und deren Komponenten im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ).

  • Hersteller: Müssen ab dem 01.02.2025 alle Zertifikate für Erzeugungseinheiten und -komponenten in das ZEREZ eintragen.
  • Netzbetreiber: Dürfen künftig nur noch die ZEREZ-ID als Identifikationsnachweis verwenden. Andere Nachweisformen sind ab 2025 nicht mehr zulässig.
  • Anlagenbetreiber: Wer eine neue PV-Anlage ans Netz anschließen möchte, muss die ZEREZ-ID an den Netzbetreiber übermitteln.

Dies erleichtert die technische Überprüfung der Anlagen und stellt sicher, dass nur zertifizierte Komponenten verbaut werden. Mehr dazu im Blog auf metergrid.de.

5. Solarpflicht in mehreren Bundesländern

Die Installation von PV-Anlagen ist ab 2025 in mehreren Bundesländern verpflichtend. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland:

  • Niedersachsen: Neubauten ab 50 m² Dachfläche müssen zu 50 % mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
  • Bayern: Gewerbliche Neubauten sind zur Installation von PV-Anlagen verpflichtet.
  • Bremen: Solarpflicht für neue Wohngebäude tritt 2025 in Kraft.

Mehr dazu im entsprechenden Blog auf metergrid.de.

6. Fernsteuerbarkeit von Anlagen

Neue Vorschriften schreiben vor, dass Photovoltaikanlagen über 100 kWp künftig fernsteuerbar sein müssen. Netzbetreiber sollen in Lastspitzenzeiten darauf zugreifen können, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

7. Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 %

Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kWp kann die Einspeiseleistung zeitweise auf 60 % begrenzt werden. Diese Maßnahme dient dazu, Netzüberlastungen zu vermeiden und die Integration erneuerbarer Energien besser zu steuern.Allerdings könnte diese Begrenzung mit dem flächendeckenden Ausbau von Smart Metern bald überflüssig werden. Sobald intelligente Messsysteme in größerem Umfang verfügbar sind, könnte diese Regelung wieder aufgehoben oder angepasst werden.Ein zusätzlicher Vorschlag, die Begrenzung für kleinere Anlagen ohne Smart Meter auf 50 % zu senken, wurde im Bundestag diskutiert. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht direkt beschlossen, sondern zur weiteren Prüfung an den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet.Die Regelung betrifft vor allem private Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe, die noch kein intelligentes Messsystem nutzen.

8. Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz

Mit der Anpassung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird der Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) und Steuerungstechnik für PV-Anlagen deutlich beschleunigt. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Stromnetz effizienter zu steuern, Schwankungen auszugleichen und eine bessere Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen.

Welche Anlagen sind betroffen?

  • PV-Anlagen ab 7 kWp müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden, das die Netzbetreiber fernsteuern können.
  • Ausnahmen gibt es für sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen“, also Anlagen, die ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt werden und keinen Strom ins Netz einspeisen. Diese bleiben von der Steuerungspflicht ausgenommen.
  • Steckersolargeräte (Balkon-PV) sind ebenfalls nicht betroffen, da sie nur geringe Mengen Strom erzeugen.

Durch die neue Regelung steigen auch die Betriebskosten für intelligente Messsysteme. Um die finanzielle Belastung für Anlagenbetreiber zu begrenzen, hatte die Ampelkoalition ursprünglich eine Preisobergrenze für Smart Meter festgelegt. Trotz der höheren Kosten bringen Smart Meter jedoch auch finanzielle Vorteile: Sie ermöglichen die Nutzung dynamischer Stromtarife und bieten damit langfristige Einsparpotenziale.

Frühzeitige Vorbereitung auf Änderungen lohnt sich!

Die Gesetzesänderungen für 2025 sind weitreichend und beeinflussen alle Akteure der PV-Branche. Von neuen Registrierungs- und Meldepflichten über geänderte Vergütungsregelungen bis hin zu erweiterten Anforderungen für Speicher und Netzanbindung – Betreiber von PV-Anlagen müssen sich frühzeitig auf die neuen Regelungen einstellen.

Quellen: GEM Gentner Energy Media GmbH. (2024). Bundestag beschließt Energierechtsnovelle. Photovoltaik.eu, https://www.photovoltaik.eu/foerderung/bundestag-beschliesst-energierechtsnovelleHolzmann Medien GmbH & Co. KG. (2024). Bundestag beschließt neue Energiegesetze. Si-shk.de,  https://www.si-shk.de/bundestag-beschliesst-neue-energiegesetze-231798/

Was ändert sich durch die neue Energierechtsnovelle ab 2025?

Die Energierechtsnovelle soll Photovoltaikanlagen besser ins Energiesystem integrieren und Netzengpässe reduzieren. Sie sieht u. a. Maßnahmen gegen negative Strompreise vor, eine Anpassung der Einspeisevergütungen sowie neue Anforderungen für Stromspeicher.

Was bedeutet die Anpassung der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen konkret?

Wenn der Börsenstrompreis ins Negative rutscht, erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen keine Vergütung mehr. Das Ziel ist, Anreize für mehr Eigenverbrauch oder Speicherung zu schaffen. Verlorene Vergütungen werden jedoch durch eine Verlängerung der Förderdauer ausgeglichen.

Was ist das Zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ)?

Das ZEREZ dient der Registrierung von PV-Anlagen und -Komponenten. Ab 1. Februar 2025 benötigen Hersteller, Netzbetreiber und Anlagenbetreiber eine ZEREZ-ID als Nachweis, um die verwendeten Komponenten zu zertifizieren. Das erleichtert die technische Überprüfung und steigert die Sicherheit.

Was bedeutet die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 %?

PV-Anlagen bis 25 kWp können zeitweise auf 60 % ihrer Leistung begrenzt werden, um das Netz zu entlasten. Diese Regelung könnte später wegfallen, wenn intelligente Messsysteme den Netzbetrieb besser steuern können.

Lohnen sich trotz zusätzlicher Pflichten noch neue PV-Anlagen?

Trotz der neuen Anforderungen bleibt Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv. Intelligente Messsysteme und Speichertechnologien bieten langfristig Kosten- und Effizienzvorteile. Zudem sorgen verlängerte Förderdauern für Planungssicherheit.

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