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BGH bestätigt Kundenanlage: Was das Urteil 2025 für Mieterstrom-Projekte bedeutet
Am 13. Mai 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Im Zentrum steht der Rechtsbegriff der „Kundenanlage“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 3 Nr. 24a EnWG), ein zentraler Bestandteil vieler Mieterstrommodelle. Die große Frage: Wird Mieterstrom künftig regulatorisch als „Netzbetrieb“ eingeordnet?
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